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Reiki-ho: Ablauf einer Reiki-Behandlung

Zur rechtlichen Lage

Das Heilen unterliegt in Deutschland dem Erlaubnisvorbehalt - und es gibt nur zwei Berufe, die heilen dürfen: Arzt und Heilpraktiker.

Damit war für lange Jahre alles klar: Wer mit Reiki heilt, muss entweder Arzt oder Heilpraktiker sein. Auch die Gerichte urteilten in diesem Sinne: Wer das Wort Reiki gebraucht und mit ihm in die Öffentlichkeit geht, unterliegt dem Heilbegriff (LG Berlin, 1987).

Diese Sachlage änderte sich im März 2004 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004).

In Absatz 12 dieses Urteils findet sich die entscheidende Stelle: "Die Heilertätigkeit des Beschwerdeführers beschränkt sich [ ... ] auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen. Ärztliche Fachkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich, zumal der Beschwerdeführer unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen handelt."

Ein Reiki-Praktizierender stellt keine Diagnosen - ob ein Klient mit einem verdorbenen Magen oder Magenkrebs kommt: Reiki wird immer durch Auflegen der Hände übertragen.

Seit März 2004 dürfen Reiki-Kundige also legal Reiki anwenden. Nur - rechnen Sie damit, dass nicht alle Verantwortlichen in den Ämtern dieses Urteil kennen.

Daher: stehen Sie zu dem, was Sie tun - und halten Sie sich gleichzeitig an die bestehenden Gesetze. Wer aktiv in die Heilung einsteigen möchte, muss sich um eine offizielle Genehmigung als Heilpraktiker bemühen.

 

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